Bernau: Die Stadt Bernau bei Berlin hatte erlaubniswidrig angebrachte Wahlplakate im Stadtgebiet entfernt. Im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens wurde die Vorgehensweise der Stadt Bernau bei Berlin mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Frankfurt Oder eindeutig bestätigt.
Die Stadt Bernau bei Berlin entfernte im Vorfeld auf Grundlage von Paragraf 20 Absatz 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes erlaubniswidrig angebrachte Wahlplakate im Stadtgebiet, zum Beispiel im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen.
Auch zukünftig wird die Stadt Bernau bei Berlin Plakatierungen im Rahmen von Wahlen kontrollieren. Die Stadt Bernau bei Berlin wird weiterhin insbesondere dann unmittelbar einschreiten und Plakate abhängen, soweit die Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßen-verkehrs beeinträchtigt ist. „Die Aufgabe einer Verwaltung ist es auch, beim Aufhängen beziehungsweise Aufstellen von Wahlplakaten auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu achten und rechtswidrige Plakatierungen zeitnah zu unterbinden. Dies dient nicht nur der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sondern insbesondere auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt“, so Bürgermeister André Stahl.