Das ist der Eindruck, den der Wandlitzer Bürgermeister nach der Gemeindevertretersitzung vom 16.02.2023 hinterlässt
Am Beginn der Sitzung steht die Empörung eines Gemeindevertreters über einen schriftlichen Bescheid des Bürgermeisters, der ihm Stunden zuvor zugestellt worden war. Danach soll er von der Mitwirkung bei dem anstehenden Tagesordnungspunkt „Übergangswohnheim für die Unterbringung von Flüchtlingen in Klosterfelde“ ausgeschlossen sein. Das vorgebliche Mitwirkungsverbot wird mit der Nachbarschaft seines Grundstücks zum geplanten Übergangswohnheim begründet. Dieses könne den Verkehrswert seines Grundstücks, seine Berufsausübung auf dem Grundstück und die Wohnnutzung des Grundstücks beeinflussen.
Tatsächlich ist nicht der Bürgermeister, sondern allein die Gemeindevertretung für die Entscheidung über das Vorliegen eines Mitwirkungsverbots gegen einen Gemeindevertreter zuständig.
Das nicht erkannt zu haben, ist nicht der erste Patzer, der dem Hauptamtsleiter bei Beratung des Bürgermeisters unterläuft. Der vollmundige Spruch bei Amtsantritt: „gekommen, um zu bleiben“ klingt im Rückblick nicht nur wie eine Verheißung.
Der unzulässige Eingriff des Bürgermeisters blieb für die Amtsausübung des betroffenen Gemeindevertreters in der Sitzung folgenlos, weil die Gemeindevertretung ein Mitwirkungsverbot in eigener Beschlusszuständigkeit mehrheitlich verneinte.
Anders könnte es um die Folgen für die Reputation des Bürgermeisters stehen. Aus welchem Winkel blickt er auf Flüchtlinge, wenn er unterstellt, dass ihre Anwesenheit so unmittelbare Auswirkung auf Vermögenswerte, Grundstücksnutzung und Berufsausübung der Nachbarschaft hat, dass eine unabhängige, nicht von Eigeninteresse geleitete Sicht- und Handlungsweise eines dort ansässigen Gemeindevertreters nicht zu erwarten ist? Wie widersprüchlich ist es, einem Gemeindevertreter bei seiner ablehnenden Haltung ideologisches Gedankengut zu unterstellen und gleichzeitig selbst die Grenzen zwischen Vorurteilen und Tatsachen verschwimmen zu lassen?
Statt sich zu einer eigenen Haltung durchzuringen, versteckt sich der Bürgermeister hinter angeblichen Sachzwängen. Obwohl er aus eigener Fachkenntnis wissen muss, dass eine solche Entscheidung keinen Bestand haben wird, weil sie im Widerspruch zur Rechtslage steht, empfiehlt er der Gemeindevertretung für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung des Übergangswohnheims abzustimmen. Als fast alle Fraktionen kurz vor der Sitzung einen gemeinsamen Beschlussantrag vorlegen, der sich im Kern für die Umsetzung der Wohnheimpläne ausspricht, wagt sich auch der Bürgermeister mit einem Eilantrag aus der Deckung. Aus seinem Inhalt kann man lernen, wie man mit dem Strom schwimmt, ohne sichtbar die Richtung zu wechseln: Der neue Antrag enthält zwei Varianten. Die eine schlägt die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens vor und die andere Erteilung des Einvernehmens.
Der Wortlaut dieses genialen Antrags findet sich nicht im Ratsinformationssystem, da er vom Bürgermeister auf dringendes Anraten einiger Gemeindevertreter vor Beschlussfassung zurückgezogen wurde. Er könnte dem Bürgermeister dennoch auf die Füße fallen, wenn er wieder einmal im Rahmen eines Beanstandungsverfahrens darauf beharrt, dass bezüglich der Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens immer nur eine richtige Rechtsauffassung existieren kann, die seine.
Hanni Hopp,
Mitglied im Ausschuss
SPD Wandlitz