Ab sofort werden Träger von Ersatzschulen Finanzhilfen erhalten, um die Belastungen aus der Energiekostensteigerung abzumildern. Das MBJS hat ein unkompliziertes Auszahlungsverfahren für die Jahre 2023 und 2024 geschaffen. Für die Ersatzschulen stehen bis zu 4,4 Millionen Euro zur Verfügung.
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Keine Schule im Land Brandenburg wird mit dem Problem extrem gestiegener Energiekosten allein gelassen. Die Schulen in freier Trägerschaft erhalten nun Mittel – ohne großen bürokratischen Aufwand für sie – um ihre Finanzbelastung in diesem und im nächsten Jahr zu dämpfen. Die schnelle und antragsfreie Gewährung durch das Bildungsministerium gibt den Trägern mehr Planungssicherheit und soll mögliche Liquiditätsengpässe verhindern. Damit sichert das Land über die Mittel aus dem Brandenburg-Paket den Unterrichtsbetrieb in allen bestehenden Ersatzschulen in Brandenburg ab.“
Schulträger müssen für deutliche Mehrausgaben aufgrund der gestiegenen Kosten für Wärme- und Stromversorgung aufkommen. Für öffentliche und freie Schulträger stehen insgesamt 40 Millionen Euro aus dem Brandenburg-Paket als Abmilderung für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung. Davon entfallen bis zu 4,4 Millionen Euro auf die Träger von Ersatzschulen. Sie erhalten die Energiekostenhilfe als sogenannte Billigkeitsleistung vom MBJS direkt ausgezahlt – ein bewusst unkompliziertes Verfahren ohne Antrag. Dazu wurde die Richtlinie „Energiekosten SifT“ am 15. Mai 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Das Ministerium gewährt allen Trägern von Ersatzschulen im Land Brandenburg sowohl im Jahr 2023 als auch in 2024 jeweils einen Festbetrag zum anteiligen pauschalen Ausgleich in Höhe von 64,45 Euro je Schülerin und Schüler. Die Auszahlung der Mittel erfolgt zeitnah.