In meiner Tätigkeit als Anwalt kommt es immer wieder einmal vor, dass Mandanten im Bekannten-, Freundes- oder Verwandtenkreis Geld „verliehen“ haben und dann bei der Rückzahlung Probleme auftauchen. Rechtlich handelt es sich um ein Darlehen. Dieses kann zinslos oder mit Zinsen vereinbart werden. Wenn der beste Freund für den Kinobesuch zu wenig Geld dabeihat, ist es kein Problem: Man leiht dem Freund die paar Euro. Geht es allerdings um größere Beträge – zum Beispiel für einen Autokauf oder eine teure Urlaubsreise – sollte man sich absichern. Wer hier sein Geld auf Vertrauensbasis und ohne Absicherung hergibt, kann schnell das böse Erwachen erleben. Denn im Ernstfall kann nicht nur das Geld weg sein, sondern auch die Freundschaft leidet.
Daher sollte immer ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden. Dieser sollte die Namen und Adressen der Vertragspartner, das Datum des Vertragsabschlusses, die Höhe des Darlehens und das Datum der Auszahlung enthalten, am besten per Überweisung, damit ein Nachweis für die Zahlung vorhanden ist.
Darüber hinaus sind Regelungen zur Rückzahlung, also Ratenhöhe und Fälligkeit, und zur Höhe des Zinssatzes oder, dass es sich um ein zinsloses Darlehen handelt, nicht zu vergessen. Am Ende dann die Unterschriften der Vertragsparteien. Von mündlichen Darlehensverträgen, diese sind zwischen Privatpersonen möglich, rate ich dringend ab. Denn sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist derjenige, der sich auf einen Anspruch aus dem mündlichen Darlehensvertrag beruft, auch für diesen beweispflichtig. Dies kann dann im konkreten Fall zu erheblichen Problemen führen. Schließlich könnte die Gegenseite behaupten, dass es sich um ein Geschenk handelt.
Bei ausbleibender Rückzahlung des Darlehens, ist die Verjährungsproblematik zu beachten. Rechtlich geregelt sind die Pflichten beim Darlehensvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort konkret in den §§ 488ff. Bei Fragen insofern lieber einmal mehr einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin einschalten.
Bei größeren Beträgen sollte sich bzgl. der Zinsen oder bei zinslosen Darlehen, zur Vermeidung späterer Probleme mit dem Finanzamt, steuerrechtlicher Rat eingeholt werden. Denn wertet das Finanzamt das Darlehen aufgrund fehlender oder niedriger Verzinsung als Schenkung, sind die entsprechenden Freibeträge zu beachten. Bei Überschreitung der Freibeträge fällt eine Schenkungssteuer an. Und auf der anderen Seite gelten Zinseinnahmen als Einkommen und sind, es gibt Freibeträge, bei der Steuererklärung anzugeben.
Rechtsanwalt
Frank Bergner
Wandlitz OT Basdorf
Inzwischen über 24 Jahre, 22 davon im Wandlitzer Ortsteil Basdorf, bin ich nun für meine Mandanten als Rechtsanwalt tätig. Häufig in den Bereichen des Familien- und Erbrechts aber auch nach Verkehrsunfällen, bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber sowie im Strafrecht.
Zur Vermeidung teurer Gerichtsverfahren bemühe ich mich dabei um eine außergerichtliche Streitbeilegung.
Auf Barnim Aktuell werde ich fortlaufend Ausführungen zu interessanten Rechtsgebieten, mit denen ich in meiner anwaltlichen Praxis häufig konfrontiert bin, machen.