In meiner anwaltlichen Praxis habe ich es immer wieder mit einvernehmlichen, aber leider auch gelegentlich streitigen Scheidungsverfahren zu tun. Aus meiner nunmehr fast 25jährigen Praxis kann ich den Ex-Partnern nur empfehlen, sich im Vorfeld über viele Dinge im Zusammenhang mit der Scheidung zu einigen. Dies spart nicht nur Nerven sondern auch Kosten. So braucht dann nur einer der Eheleute, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Zum ersten Termin beim Rechtsanwalt sollten die Eheurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, soweit welche vorhanden sind und gegebenenfalls der Ehevertrag mitgebraucht werden. Zum Scheidungstermin beim Gericht muss der Reisepass oder der Personalausweis vorgezeigt werden. Das Gericht muss sich überzeugen können, dass auch das richtige Ex-Paar geschieden wird.
Um einen Scheidungsantrag bei Gericht stellen zu können, muss das Ehepaar ein Jahr getrennt leben. Dies kann auch in einer gemeinsamen Wohnung geschehen. Man spricht umgangssprachlich davon, dass beide „getrennt von Tisch und Bett“ leben. Konkret besteht zwischen den getrenntlebenden Eheleuten keine intime Beziehung mehr, sie erbringen keine gegenseitigen Haushalts- und Versorgungsleistungen mehr und auch die Mahlzeiten werden nicht mehr gemeinsam eingenommen. Gelegentliche Ausnahmen sind dabei unschädlich. Der Gesetzgeber will somit auch kurzzeitige Versöhnungsversuche möglich machen.
Mit der Zustellung des Scheidungsantrags bei der Gegenseite kommt es, sofern keine vorherige Einigung erfolgte, zum Versorgungsausgleich, also der Aufteilung der Rentenanwartschaften. Es wird die Grundlage für den Zugewinnausgleich, also der Auseinandersetzung des während der Ehe aufgebauten Vermögens, geschaffen. Außerdem kommt es gemäß § 1933 BGB zum Ausschluss des Ehegattenerbrechts.
Beim Scheidungstermin müssen grundsätzlich beide Ehegatten anwesend sein. Hier erfolgt auch die Feststellung der Personalien und die Anhörung der Eheleute. Am Ende des Termins wird dann in aller Regel die Scheidung verkündet. Diese muss, sofern kein Rechtsmittelverzicht erfolgt, noch rechtskräftig werden und einer neuen Ehe steht dann nichts mehr im Wege.
Vorgenanntes ist nur eine kurze Ausführung zur Ehescheidung. Details sollten mit dem jeweiligen Rechtsbeistand besprochen werden. Zugenommen haben in letzter Zeit auch, dies aber nur am Rande, die Aufhebungen von Lebenspartnerschaften.
Einen Tipp möchte ich allen trennungswilligen Paaren noch auf dem Weg mitgeben: Spätestens bei der Hochzeit gemeinsamer Kinder sieht man sich wieder. Insofern versuchen Sie gerade im Interesse Ihrer Kinder, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Rechtsanwalt
Frank Bergner
Wandlitz OT Basdorf
Inzwischen über 25 Jahre, 23 davon im Wandlitzer Ortsteil Basdorf, bin ich nun für meine Mandanten als Rechtsanwalt tätig. Häufig in den Bereichen des Familien- und Erbrechts aber auch nach Verkehrsunfällen, bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber sowie im Strafrecht.
Zur Vermeidung teurer Gerichtsverfahren bemühe ich mich dabei um eine außergerichtliche Streitbeilegung.
Auf Barnim Aktuell werde ich fortlaufend Ausführungen zu interessanten Rechtsgebieten, mit denen ich in meiner anwaltlichen Praxis häufig konfrontiert bin, machen.