Bernau: Wer per Briefwahl an der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters am 19. Juni 2022 teilnehmen möchte, hat dazu ab sofort im Neuen Bernauer Rathaus die Möglichkeit. Geöffnet ist das Briefwahllokal montags und mittwochs von 8.00-15.30 Uhr, dienstags 8.00-18.30 Uhr, donnerstags 8.00-17.30 Uhr und freitags 8.00-12.00 Uhr.

„Sollte es Wahlberechtigten nicht möglich sein, das Briefwahllokal innerhalb der Sprechzeiten aufzusuchen, können die Bernauerinnen und Bernauer mit uns auch telefonisch einen Termin vereinbaren“, erklärt Wahlleiterin Viola Lietz. Die Mitarbeitenden der Wahlbehörde sind telefonisch unter (03338) 365-123 oder (03338) 365-133 erreichbar

Briefwahlunterlagen können auch schriftlich bei der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25 in 16321 Bernau bei Berlin beantragt werden. Die Schriftform gilt nicht nur per Brief, sondern auch per Fax an (03338) 365-105 oder E-Mail an wahlbehoerde(at)bernau-bei-berlin.de als gewahrt. Gern können Sie den auf der Vorderseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckten personalisierten QR-Code mit Ihrem Tablet oder Smartphone einlesen, um dann direkt auf die Eingabemaske weitergeleitet zu werden. Innerhalb dieser Anwendung werden Sie zielsicher navigiert, wobei Ihre persönlichen Daten hier bereits hinterlegt worden sind und lediglich auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen bzw. kann Ihrerseits eine abweichende Versandadresse eingetragen werden. Die Briefwahl kann bis Freitag, den 17. Juni, 18 Uhr, im Briefwahllokal im Neuen Rathaus Bernau vollzogen werden.

Bis zum 15. Juni 2022, 16 Uhr, besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen im Neuen Rathaus Bernau selbst abholen, verlängert sich diese Frist noch bis zum 17. Juni 2022, 18 Uhr. Alle wahlberechtigten Personen, die zur Hauptwahl am 19. Juni 2022 einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten im Falle einer Stichwahl am 3. Juli 2022 von Amts wegen Briefwahlunterlagen. Eine erneute gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Sollten dies nicht gewünscht werden, ist das im Antrag konkret zu vermerken.