Wenn ein Kommunalpolitiker, über einen Bürger einer Gemeinde schreibt, dass dieser vermutlich verwirrt oder sogar unzurechnungsfähig ist und am Ende einen „Freibrief“ erhält, so dass man sich eine Strafanzeige gegen diesen erspart, stellt sich die Frage, gegen wen hier Polizei oder Staatsanwaltschaft vorgehen müssten.
Bei Facebook herrscht halt ein rauer Umgangston, mag der eine oder andere denken. Aber auch Äußerungen über andere Personen bei Facebook erfolgen nicht im rechtsfreien Raum und können zu zivil- oder strafrechtlichen Auseinandersetzungen führen. Manche denken auch, weil sie sich hinter Pseudonymen verstecken, können sie beleidigen und lügen. Ebenfalls ein Irrglaube.
Deshalb: Erst denken, dann schreiben.
Während die Titanic in der „Kriegsausgabe“ vom Mai 1999 auf dem Titelblatt Schröder, Scharping und Fischer in Naziuniformen abbildete und das Ganze mit „AUCH IM KRIEG: Ein bißchen Spaß muß sein!“ untertitelte, können andere „Satiriker“, die sich im Internet tummeln, bei falschen Vergleichen mit empfindlichen Strafen belangt werden.
Ein Bild von Hitler mit dem „Führergruß“ und dem Text: „Gratulation liebe Bundesregierung, deutsche Panzer auf russischem Boden, das hat vor Euch nur einer geschafft …“, führte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisatoren zur Anklage.
Dem an Satire glaubenden Bürger wurde zur Last gelegt, dass ihm bekannt war, „dass es sich bei der Darstellung Adolf Hitlers in seiner offiziellen Eigenschaft als Reichs- und Parteiführer um ein verfassungswidriges Kennzeichen der verbotenen nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) des sogenannten Dritten Reiches handelt.“ Und bei „dem sogenannten Hitlergruß handelt es sich um eine Grußform der verbotenen NSDAP.“
Im Endeffekt wurde das Verfahren gegen Zahlung von 200 EUR eingestellt. Dies vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte glaubhaft darlegen konnte, dass es sich aus seiner Sicht um Satire gehandelt habe und er sich nicht mit der Ideologie des Nationalsozialismus identifiziert. Und auch hier wieder, erst denken und dann Dinge bei Twitter (jetzt X) reinstellen.
Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum und bei bestimmten Delikten schaut die Staatsmacht besonders genau hin.
Rechtsanwalt
Frank Bergner
Wandlitz OT Basdorf
Inzwischen über 24 Jahre, 22 davon im Wandlitzer Ortsteil Basdorf, bin ich nun für meine Mandanten als Rechtsanwalt tätig. Häufig in den Bereichen des Familien- und Erbrechts aber auch nach Verkehrsunfällen, bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber sowie im Strafrecht.
Zur Vermeidung teurer Gerichtsverfahren bemühe ich mich dabei um eine außergerichtliche Streitbeilegung.
Auf Barnim Aktuell werde ich fortlaufend Ausführungen zu interessanten Rechtsgebieten, mit denen ich in meiner anwaltlichen Praxis häufig konfrontiert bin, machen.