Eberswalde: Wer sich künftig in der Kommunalpolitik der Stadt Eberswalde einbringen will, hat dazu die Möglichkeit als sachkundiger Einwohner beziehungsweise sachkundige Einwohnerin (m/w/d) zur Vertretung der Belange behinderter Menschen im Fachausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Umwelt (kurz: ASWU) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde.
Zu dieser Aufgabe zählt insbesondere die Teilnahme an den diesbezüglichen Ausschusssitzungen und hier die Formulierung von Standpunkten und Empfehlungen sowie Anregungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen.
Die Tätigkeit als sachkundige Person ist zunächst befristet für die Dauer der derzeitigen Wahlperiode bis voraussichtlich Mitte des Jahres 2024, kann aber vom Grundsatz her auch darüber hinaus weitergeführt werden.
Die Ausübung der Aufgabe erfolgt als Ehrenamt. Für die Teilnahme am ASWU wird eine Aufwandsentschädigung, ein sogenanntes Sitzungsgeld, in Höhe von 30,00 EUR je Ausschusssitzung entsprechend der Entschädigungssatzung der Stadt Eberswalde gewährt.
Voraussetzungen
Gesucht wird eine verantwortungsvolle sachkundige Person, die bestenfalls bereits Erfahrungen im Bereich der Integration behinderter Menschen nachweisen kann und darüber hinaus dazu bereit ist, sich gegebenenfalls mit Interessenvertreterinnen und -vertretern beispielsweise von Verbänden oder Selbsthilfegruppen auszutauschen.
Interessierte Personen müssen volljährig sein, selbst einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen sowie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Eberswalde haben.
Einreichungen
An der Aufgabe interessierte Personen können ihre Interessensbekundung postalisch oder per E-Mail an Katrin Forster-König, die Behindertenbeauftragte der Stadt Eberswalde einreichen: k.forster-koenig@eberswalde.de .
Die Interessensbekundung muss zwingend die persönlichen Angaben und Kontaktdaten beinhalten sowie einen Nachweis der Behinderung, ein kurzes Motivationsschreiben und die Erklärung zur Bereitschaft der Mitarbeit im ASWU. Einreicher beziehungsweise Einreicherinnen müssen sich weiterhin damit einverstanden erklären, dass deren Daten von der Stadt Eberswalde unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet werden.
Die Frist für entsprechende Einreichungen endet am 31. Oktober 2023.
Bei mehreren geeigneten Einreichungen entscheidet das Los.
Für Nachfragen zur Aufgabe sowie zum Verfahren ist Frau Forster-König auch über die nachstehende Telefonnummer erreichbar: 03334-64503.