Werneuchen: Das Jahr 2024 wird auch für Werneuchener Bürgerinnen und Bürger ein Superwahljahr! Es beginnt am 9. Juni 2024 mit der verbundenen Europa- und Kommunalwahl, bei der Sie nicht nur ihre Stadtverordneten und Ortsbeiräte neu wählen, sondern auch den Kreistag und das Europaparlament!
Deshalb brauchen wir Dich/Euch/Sie als Wahlhelfer*innen in unseren Wahllokalen!
Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist interessant und abwechslungsreich.
Der Einsatz erfolgt in einem der 20 Wahllokale, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Wenn Sie in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden möchten, geben Sie Ihren Wunsch bitte an. Da der gewünschte Einsatzort nicht immer verfügbar ist, teilen Sie bitte ebenfalls mit, ob Sie mobil und flexibel einsetzbar sind.
Im Vorstand eines Wahllokals werden mindestens 6 Bürgerinnen und Bürger eingesetzt.
Wer kann als Wahlhelferin und Wahlhelfer tätig werden?
Als Wahlhelfer kann jeder tätig werden, der selbst wahlberechtigt ist. Bei der verbundenen Europa- und Kommunalwahl beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Der Hauptwohnsitz in Werneuchen ist nicht erforderlich. Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, Berufsrichter und Berufsrichterinnen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen sind von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand ausgeschlossen.
Wie läuft ein Tag im Wahlbüro ab?
Der Wahltag beginnt gegen 7:30 Uhr mit dem Treffen des Wahlvorstandes und der Vorbereitung des Wahllokals. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ab 18:00 Uhr beginnt dann die Auszählung. Während des Wahltages müssen nicht immer alle Mitglieder des Wahlvorstandes vor Ort sein. Es werden 2 Teams vom Wahlvorstand gebildet für den Vormittag und den Nachmittag. Eine Schicht am Wahltag dauert in der Regel etwa fünf Stunden. Ab 18 Uhr beginnt dann die Auszählung.
Welche Aufgaben haben die Wahlhelfer*innen?
Zu den Aufgaben gehört u.a. die Kontrolle, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahllokal sind, die Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale und die Entscheidung über Beschlussfälle. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, alle notwendigen Informationen erhalten die Helferinnen und Helfer durch Schulungen und Informationsmaterial.
Wird der Einsatz bezahlt?
Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Wahlhelfer*innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 €, Wahlvorsteher in Höhe von 50 €.
Wenn Sie die Stadt Werneuchen als Wahlbehörde unterstützen wollen, sind Sie herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche Wahlhelferin, ehrenamtlicher Wahlhelfer bei uns zu melden. Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen und würden uns über Ihr ehrenamtliches Engagement freuen.
Sie erreichen das Wahlbüro unter den Telefonnummern (033398) 816-29, -33 und -18 oder per E-Mail an wahlbehoerde@werneuchen.de. Ansprechpartnerinnen sind Frau Sperling, Frau Rothgänger oder Herr Blanck.
Eine Bestätigung Ihrer Bereitschaft als Wahlhelfer*in mit den Angaben zu Namen, Adresse und Geburtsdatum sind auch per Brief möglich an:
Stadt Werneuchen
Wahlbehörde
Am Markt 5
16356 Werneuchen
Oder Sie nutzen die Möglichkeit der online-Anmeldung über die Webseite der Stadt Werneuchen unter folgendem Link:
https://www.werneuchen-barnim.de/wahlvorstand
Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns schon jetzt recht herzlich.
Sperling
Wahlleiterin