Wandlitz: Seit dem 12. Juli 2022 liegt dem Vorsitzenden der Wandlitzer Gemeindevertretung sowie allen Wandlitzer Gemeindevertretern eine Dienstaufsichtsbeschwerde einer Rathausmitarbeiterin gegen Bürgermeister Oliver Borchert vor.
Rechtlich gesehen ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein formloser Rechtsbehelf, mit der die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. „Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde konfrontiert zu werden ist nicht schön und bedeutet für uns jetzt einen enormen Zeitaufwand, jeden einzelnen Vorwurf zu prüfen. Obgleich ein konkreter Beschluss durch die zuständige Gemeindevertretung aussteht, mit dem sich die Gemeindevertretung festlegt, wie mit der Dienstaufsichtsbeschwerde zu verfahren ist, habe ich die Befassung mit den Inhalten in Auftrag gegeben. Das Verfahren liegt in den Händen meiner Stellvertreterin, Frau Paulikat“, so Bürgermeister Oliver Borchert. In der vorliegenden Dienstaufsichtsbeschwerde werden insgesamt rund 30 Sachverhalte aufgeführt und beschrieben, die seitens der Beschwerdeführerin als Pflichtverstöße des Bürgermeisters bezeichnet werden.
Darin geht u.a. um angezeigte Verdachtsfälle der Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder die Homeoffice-Regelungen während der Corona-Pandemie. Es geht um den Umgang mit dem Vergaberecht, um ein möglicherweise nicht ausreichendes IT-Sicherheitskonzept, um gegebenenfalls nicht erfolgte Führerscheinkontrollen von Mitarbeitern, um eventuelle Verstöße gegen den Datenschutz und nicht zuletzt auch um Mobbing-Vorwürfe.
„Wir nehmen die in der Dienstaufsichtsbeschwerde formulierten vermeintlichen Dienstverstöße sehr ernst. Deshalb werten wir aktuell aus, welche Sachverhalte einer Analyse zugänglich sind“, so Oliver Borchert. Ein strukturierter Umgang mit Beschwerden sei keine Raketenwissenschaft: „Soweit Vorgänge justitiabel sind und gegen geltendes Recht verstoßen worden sein sollte, werden wir entsprechend reagieren und – wenn erforderlich – Maßnahmen ergreifen. Aufgrund des Umfanges der Beschwerde brauchen wir aber Zeit zur Bearbeitung und Prüfung. Wir haben erste Prüfergebnisse vorliegen und schon jetzt ist erkennbar, dass die Beschwerdeführerin einerseits wichtige Hinweise gegeben hat, anderseits aber offenkundig nicht über alle laufenden guten Arbeitsprozesse informiert war.“ Nicht faktenbasiert prüfbar seien hingegen die Darstellungen der Beschwerdeführerin über Gerüchte, Informationen vom Hörensagen, subjektive Sichtweisen sowie aufgezeigte eigene Empfindungen und die von ihr nicht belegten Empfindungen anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Außerdem ist Bürgermeister Oliver Borchert irritiert über die parallel zur Aufarbeitung der Vorwürfe laufenden Versuche aus dem politischen Raum aus der Dienstaufsichtsbeschwerde politischen Nutzen zu ziehen. „Dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung von einem dafür nicht autorisierten Gemeindevertreter schriftlich aufgefordert wurden, Fragen zu meiner Person und einer weiteren leitenden Person im Rathaus zu beantworten und dass Gemeindevertreter in Geheimrunden Gespräche mit Mitarbeitern führen, ist der Sache in keiner Weise dienlich. Öffentlich geäußerte Vorverurteilungen und Anschuldigungen, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, die Weitergabe von Inhalten aus der Dienstaufsichtsbeschwerde u.a.m. widersprechen aus meiner Sicht den auch für Gemeindevertreter geltenden Regeln. Für die Zukunft ist es wichtig, dass die Verwaltung die aufgeworfenen Fragen rechtssicher aufarbeiten kann. Dieses erfordert Vertrauen in den Aufarbeitungswillen der Verwaltung, den ich einfordere.
Zu verschiedenen in der Dienstaufsichtsbeschwerde genannten Vorwürfen lässt sich gemäß Bürgermeister Oliver Borchert zurzeit folgender Stand mitteilen:
Vermeintlicher Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz: Aktuell hat eine Auswertung ergeben, dass bei den Mitarbeitern regelmäßig Mehrarbeitsstunden anfallen, die zugleich durch Gleitzeittage abgegolten werden. Das Gleitzeitmodell der Verwaltung und eine mit dem Personalrat abgestimmte Dienstvereinbarung vom Januar 2021 , die den Beschäftigten der Gemeinde Flexibilität bei den Arbeitszeiten und auch eigenverantwortliche Mehrarbeit je nach Arbeitsaufkommen ermöglichen sollte, kommt nun auf den Prüfstand.
Vermeintlicher Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes: Eine neue Fachkraft für Arbeitssicherheit ist seit Jahresanfang 2022 bestellt. Die Sitzungen des Arbeits- und Sicherheitsausschusses fanden auch in den zurückliegenden Jahren statt. Seit Mai 2021 finden sie regelmäßig vierteljährlich statt. Eine zusätzliche Stelle mit Schwerpunkt Arbeitsschutz ist im Hauptamt geschaffen worden.
Vermeintlich nicht ausreichende Fluchtwege: „Ein zweiter Fluchtweg im Rathausaltbau ist seit Jahren vorhanden. Eine neue, außen am Rathausaltbau befindliche Fluchttreppe als zweiter baulicher Rettungsweg aus dem Dachgeschoss des Altbaus wird zurzeit aufgebaut.“
Vermeintlich nicht ausreichende Gefährdungsbeurteilung: Eine Befragung der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber ist in Vorbereitung und wurde mit dem alten Personalrat besprochen. Änderungsvorschläge sind dem neu gewählten Personalrat nach der Personalratswahl im Mai zur Abstimmung vorgelegt worden. Arbeitgeber und Personalrat haben abgestimmt, dass die neue Fachkraft für Arbeitssicherheit an der Erarbeitung mitwirkt. Bis dahin wurde die Befragung zurückgestellt.
Vermeintlich verspätete Gefährdungsbeurteilung des Corona-Virus: Auf Anweisung des Bürgermeisters sind nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung, lageabhängige, strikte und engmaschige Handlungsanweisungen an die Mitarbeiter des Rathauses und nachgeordnete Bereiche schriftlich ergangen und umgesetzt worden. Diese wurden, nachdem die Lage überschaubar geworden war, in einem Hygienekonzept zusammengefasst.
Vermeintliche Verstöße gegen den Datenschutz: Die Postverteilerschränke im Haus sind alle mit Schlössern versehen, zu denen die entsprechenden Mitarbeiter über Schlüssel verfügen. Alle Mitarbeiter sind nochmals ausdrücklich angewiesen worden, die Schränke in Abwesenheit stets zu verschließen.
Vermeintliche fehlende Führerscheinkontrolle: Im Bauhof Nord wird bereits seit 2018 die Führerscheinkontrolle der Mitarbeiter halbjährlich durchgeführt und dokumentiert. .
Vermeintliche Verstöße gegen das Vergaberecht: Mit dem in Frage stehenden Planerpool für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro beschäftigen wir uns seit geraumer Zeit mit anwaltlicher Hilfe. Die letztmalige rechtliche Bewertung des Umgangs mit dem Planerpool durch eine Fachanwaltskanzlei hat ergeben, dass der Umgang mit dem Planerpool grundsätzlich rechtmäßig erfolgte. Es gab nur geringfügige Hinweise, die aktuell abgestimmt werden.
Vermeintliche Verstöße gegen das Tarifrecht: „Mit fachanwaltlicher Beratung und unter erfolgter Mitbestimmung des Personalrates ist es gelungen, unterschiedliche Berufsabschlüsse vergleichbar zu machen und dadurch bessere tarifrechtliche Eingruppierungen von Mitarbeitern zu ermöglichen. Davon profitieren mehrere Mitarbeiter. Diese Maßnahme dient der Fachkräftegewinnung und Sicherung.“
Der Wandlitzer Bürgermeister zu den ebenfalls in der Dienstaufsichtsbeschwerde geäußerten Mobbingvorwürfen: „Als Bürgermeister habe ich eine besondere Fürsorgepflicht für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Falle von Mobbing bin ich verpflichtet, so frühzeitig wie möglich einzugreifen und dies zu unterbinden. In einem mir bekannt gewordenen Fall des Mobbing-Vorwurfs habe ich die notwendigen Arbeitsprozesse nochmals klargestellt. Wir werden zusätzlich hausintern – auch mit externer Unterstützung – klären, was an den aktuell erhobenen Mobbingvorwürfen dran ist. Geplant ist zum Beispiel eine anonymisierte Mitarbeiterbefragung. Die entsprechenden Arbeitsaufträge zum Thema „Umgang mit Mobbing“ sind im Übrigen schon im Mai dieses Jahres erteilt worden. An der notwendigen Mitarbeiterbefragung arbeiten Personalrat und Arbeitgeber seit geraumer Zeit, auch unter fachkundiger Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Zu dem nicht in der Dienstaufsichtsbeschwerde, sondern in der Tagespresse formulierten Verdacht, dass möglicherweise Diensttelefone im Rathaus abgehört werden könnten, sagt Bürgermeister Oliver Borchert: „Dieses Gerücht entbehrt jeglicher Grundlage. In der Verwaltung gab und gibt es keine Möglichkeit, irgendein Telefonat abzuhören. Die von uns genutzte Cloud-Telefonanlage ist zwar nicht verschlüsselt, aber durch die Konstruktion von VoIP, sowie den Netzaufbau, Firewall, Zugangsberechtigungen Software und Hardwareseitig auf dem Stand der Technik geschützt. Die Möglichkeit des Abhörens mit der im Haus vorhandenen Technik ist nicht gegeben.“
Das weitere Vorgehen: die Gemeindevertretung hat zunächst einmal zu beschließen, wie sie selbst mit der Dienstaufsichtsbeschwerde umgehen will. Dies ist für die Sitzung der Gemeindevertretung am 8. September 2022 eingeplant. Das Kollegialorgan Gemeindevertretung ist Dienstbehörde des Bürgermeisters im beamtenrechtlichen Sinn. Sie kann die Angelegenheit der Kommunalaufsicht zur weiteren Prüfung übergeben. Die Führung des Personals der Gemeindeverwaltung bleibt eine Aufgabe, die ausschließlich dem Bürgermeister vorbehalten ist.