Schreiben Sie uns an: presse@barnim-aktuell.de | Wir veröffentlichen Ihre Beiträge, Veranstaltungen & Jobangebote
Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen im Barnim
Donnerstag, 30. März 2023
  • Aktuell
  • Lokales
    • Ahrensfelde
    • Bernau
    • Biesenthal
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Politik
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Gastbeiträge und Interviews
    • Sitzungstermine
  • Kultur
    • Berichte
    • Buntes
    • Ratgeber
    • Events
  • Stellenangebote
No Result
Zeige alle Ergebnisse
Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen im Barnim
No Result
Zeige alle Ergebnisse

Photovoltaikanlage für Eigenheimbesitzer – Was bei der Planung steuerlich zu beachten ist

22. April 2022
in Ratgeber
Lesezeit:5 Minuten
A A
Steuern

In Steuerthemen kommt es auf Genauigkeit an. Foto: Towfiqu barbhuiya

Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenAuf WhatsApp teilen

Die explodierenden Preise für Strom und Gas lassen bei Vielen den Gedanken reifen, eine Photovoltaikanlage auf das Dach ihres Häuschens zu installieren, um sich dadurch zumindest teilweise unabhängig von den öffentlichen Energielieferanten zu machen. Doch so einfach dies zunächst klingt, so kompliziert wird es mitunter auch aufgrund diverser Vorschriften und der allgemeinen Bürokratie.

Unproblematisch sind dabei zunächst Photovoltaikanlagen, bei denen der Strom ausschließlich selbst verbraucht wird (z. B. Warmwasserspeicher, Wärmepumpen) und diese nicht ans Stromnetz angeschlossen werden.

Wer jedoch mehr als den Eigenbedarf produzieren möchte, muss die Anlage zunächst einmal beim Netzbetreiber anmelden, da ohne Zulassung die Anlage nicht an das Stromnetz angeschlossen werden kann. Um die EEG-Einspeisevergütung zu erhalten, ist zusätzlich ein Antrag bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) zu stellen. 

Hat man das „Go“ erhalten, führt das Einspeisen des Stroms zu einer gewerblichen und unternehmerischen Tätigkeit, die durch eine Anzeige einer Betriebsaufnahme beim Finanzamt angemeldet werden muss. Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel aber nicht erforderlich; auch hinsichtlich der Gewerbesteuer gibt es für Anlagen bis 10 kW eine Steuerbefreiung. Im Übrigen wird in der Regel der gewerbesteuerliche Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr auch kaum überschritten werden.

Steuerlich wird der Gewinn meist durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz als sogenannte Anlage EÜR) ermittelt. Zu den Betriebseinnahmen zählen alle Vergütungen für den eingespeisten Strom einschließlich der EEG-Einspeisevergütung. Der verbrauchte, selbst produzierte Strom gilt steuerlich als Sachentnahme. Insoweit ist auch der selbst verbrauchte Strom zunächst bei der Einspeisung zu versteuern. Diese Sachentnahme des verbrauchten Stroms wird in der Regel mit dem Marktbezugspreis des Versorgers angesetzt.

Auf der Ausgabenseite können alle mit dem Betrieb der Anlage entstehenden Kosten, wie Finanzierungskosten, Versicherung, Wartungen und Reparaturen im Zeitpunkt der Zahlung steuermindernd geltend gemacht werden. Die Tilgung von Krediten ist hingegen steuerlich nicht abzugsfähig.

Die Anschaffungskosten der Anlage wirken sich nur über die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) steuermindernd aus. Sofern Zuschüsse oder Förderungen (bspw. von der KfW) gezahlt werden, können diese von den Anschaffungskosten der Anlage abgezogen werden, sodass diese Zahlungen nicht sofort als Betriebseinnahmen besteuert werden müssen. Die AfA kann dabei linear mit 5 Prozent oder degressiv mit anfänglich 12,5 Prozent und dann stetig sinkend bis auf 5 Prozent geltend gemacht werden. Durch einen sogenannten Investitionsabzugsbetrag lassen sich zusätzlich massive steuerliche Vergünstigungen geltend machen, sodass in den ersten Jahren Verluste generiert werden können, die mit anderen Einkünften (beispielsweise aus nichtselbständiger Arbeit oder Renten) verrechnet werden können.

Dies alles zeigt, dass beim Betrieb einer Photovoltaikanlage voraussichtlich für 20 Jahre zwingend Einkommensteuererklärungen abgegeben werden müssen. Sofern eine ältere Anlage aber kaum noch Gewinne oder sogar Verluste erzielt, besteht alternativ auch die Möglichkeit, einen Antrag auf sogenannte Liebhaberei zu stellen. Ein solcher Antrag wird aber nur bei Leistungen aller betriebenen Anlagen von bis zu 10 kW je Steuerpflichtigen gewährt. Wird dem Antrag stattgegeben, dann entfällt die Einkommensteuererklärungspflicht für die Zukunft. Doch Vorsicht! Denn auch für die Vergangenheit werden die bisherigen Verluste dann wieder rückgängig gemacht, soweit eine Änderung der Steuerfestsetzung noch möglich ist. Das kann dann zu massiven Steuernachzahlungen führen, die zusätzlich auch verzinst werden.

Für neue Anlagen, die nach dem Jahr 2021 in Betrieb genommen wurden, kann bis zum Ablauf des Folgejahres ebenfalls ein Antrag auf Liebhaberei gestellt werden. Dann bleibt die Anlage von vornherein bei der Einkommensteuer unberücksichtigt, sodass gegebenenfalls auch keine Einkommensteuererklärungen abgegeben werden müssen. 

Dessen ungeachtet sind aber zwingende umsatzsteuerliche Konsequenzen zu beachten. Denn das Einspeisen von Strom stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar, sodass auch Umsatzsteuererklärungen abzugeben sind. Auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung sollte dabei nach Möglichkeit verzichtet werden, um die Umsatzsteuer für die Anschaffung und den Betrieb der Anlage als Vorsteuererstattung vom Finanzamt zurückzuerhalten. Liegt der selbst verbrauchte Strom unter 90 Prozent, sollte die Anlage daher dem Unternehmensvermögen durch gesonderte Zuordnungsentscheidung gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden. Umgekehrt muss dann aber auch Umsatzsteuer aus den Einspeisevergütungen und dem selbst verbrauchten Strom an das Finanzamt abgeführt werden. Bei Auf-Dach-Anlagen kann dann nach 5 Jahren in der Regel wieder zur Kleinunternehmerregelung übergegangen werden, ohne dass die erhaltenen Vorsteuerbeträge an das Finanzamt zurückgezahlt werden müssen.

Aufgrund der Komplexität des Themas Photovoltaik sollte stets im Vorfeld ein Steuerberater konsultiert werden, um die optimalen Entscheidungen zu treffen.


Steuerberater Björn Darge

Mein Team und ich beraten Unternehmer, Freiberufler und Selbständige aller Branchen und Unternehmensgrößen und unterstützen sie bei ihrer wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensführung. 

Dabei begleiten wir unsere Mandanten von der Firmengründung über die Expansion bis zu dem Verkauf oder einer Nachfolgeregelung. Ob Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder Steuerprognosen: Auf unsere hohe Beratungsqualität können Sie sich verlassen. 

Zudem bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen betriebswirtschaftlichen Erstberatung.

Von: Steuerberater Björn Darge
Tags: PhotovoltaikSteuern

Ähnliche Beiträge

Grundsteuerreform: Wie geht es nach Ablauf der Abgabefrist weiter?

30. März 2023
empty

Im Land Brandenburg haben Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte mehr als eine Million Grundsteuerwerterklärungen abgegeben. Wie das brandenburgische Finanzministerium heute in Potsdam mitteilte, sind insgesamt bis zum 22. März 1.002.327 Erklärungen in den Finanzämtern...

Mehr lesen

Brandenburgs Finanzämter starten Mitte März mit der Veranlagung der Einkommensteuer 2022

10. März 2023
Steuern

Die Finanzämter in Brandenburg werden Mitte März damit beginnen, die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 zu bearbeiten. Das teilte das Finanzministerium heute in Potsdam mit. Ab diesem Termin...

Mehr lesen

Was Arbeitnehmer 2023 wissen müssen

1. März 2023
Steuern

Auch wenn die Inflationsrate aktuell etwas zurückgegangen ist, reißt jeder Wocheneinkauf nach wie vor ein erhebliches Loch ins Budget. Gerade für Arbeitnehmer stellt sich daher die Frage, wie...

Mehr lesen

Finanzämter sollen sich kulant zeigen: Drei Viertel der Eigentümer im Land Brandenburg haben Grundsteuererklärung abgegeben

2. Februar 2023
empty

Bis zum (gestrigen) Ende der Abgabefrist haben im Land Brandenburg knapp drei Viertel der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten ihre Grundsteuerwerterklärung abgegeben. Wie das Brandenburger Finanzministerium heute in Potsdam mitteilte,...

Mehr lesen

Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaft

30. Januar 2023
Steuern

Wer selbständig ist, kennt den alten Spruch von „selbst“ und „ständig“. Es gibt keinen, an den man die Verantwortung abgeben kann und tagtäglich muss man selbst aufs Neue...

Mehr lesen

Strom aus Sonnenkraft: Steuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen

23. Januar 2023
null

Um den Ausbau von erneuerbarer Energie aus Sonnenkraft weiter zu fördern, hat der Bundesgesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2022 weitere steuerliche Erleichterungen für Photovoltaikanlagen beschlossen. Wie Brandenburgs Finanzministerium mitteilt,...

Mehr lesen

Verzicht auf Versand von Grundsteuer­bescheiden für das Kalenderjahr 2023

22. Dezember 2022
empty

Britz-Chorin-Oderberg: Die Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg verzichten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auch für das Kalenderjahr 2023 auf den Versand der Grundsteuerbescheide, wenn sich die Steuerschuld oder...

Mehr lesen

Steuererleichterungen für Privatpersonen

26. November 2022
Steuern

Nicht nur Vermieter installieren vermehrt Solaranlagen zur Stromerzeugung auf ihren Dachflächen. Auch private Hausbesitzer entscheiden sich immer öfter für eine Photovoltaikanlage und die (teilweise) Einspeisung des erzeugten Stroms...

Mehr lesen

Inflationsausgleichsprämie:

2. November 2022
Steuern

Die Inflationsrate im Monat September lag mit 10 Prozent auf Rekordniveau und hat somit die höchste Teuerungsrate seit 1951 erreicht. Die Preiserhöhungen ziehen sich durch alle Bereiche und...

Mehr lesen

Leasingsonderzahlungen: Aus für das beliebte Gestaltungsmodell

29. September 2022
Steuern

Als Selbständiger kann man faktisch alles von der Steuer absetzen, ist die landläufige Meinung. Besonders bei Thema Auto wird es immer wieder interessant, denn hier geht es um...

Mehr lesen

Newsletter am Morgen

Stellengebote

  • Fit & Fun Eberswalde

    Sport- und Fitnesskaufmann/-frau

    • Eberswalde
    • Fit & Fun Eberswalde
    • Ausbildung
  • Fit & Fun Gesundheitsstudio Eberswalde

    Fitnesstrainer (m/w/d)

    • Eberswalde
    • Fit & Fun Gesundheitsstudio Eberswalde
    • Freelance
    • Teilzeit
    • Vollzeit
  • Hoffnungstaler Stiftung Lobetal

    Auszubildende als Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachkraft (m/w/d) ID 1803

    • Bernau
    • Hoffnungstaler Stiftung Lobetal
    • Vollzeit
  • Hoffnungstaler Stiftung Lobetal

    Verwaltungsmitarbeiter / Verwaltungsfachkraft (m/w/d) ID 26766

    • Bernau
    • Hoffnungstaler Stiftung Lobetal
    • Teilzeit
  • Hoffnungstaler Stiftung Lobetal

    Assistenz / Betreuungskraft / Quereinsteiger (m/w/d) ID 26867

    • Eberswalde
    • Hoffnungstaler Stiftung Lobetal
    • Vollzeit

Nächste Veranstaltungen

Apr 1
19:00

Kabarett & Comedy mit Gerd Normann

Apr 20
19:30

Ahne

Apr 27
19:30

Autorenlesung mit Lea Streisand

Mai 11
19:30

Peter Siche „ Die im Dunkeln sieht man nicht“

Mai 18
10:00 - 17:00

Männertags-Party 2023 im Funkerclub Werneuchen

Kalender anzeigen

Neueste Meldungen

Polizei Symbolfoto

Der Geruch verriet es – Polizeimeldungen 30. März 2023

30. März 2023
empty

Grundsteuerreform: Wie geht es nach Ablauf der Abgabefrist weiter?

30. März 2023
null

Start des Schlagzeugunterrichts am Standort Werneuchen

30. März 2023
Logo: Verbraucherzentrale Brandenburg

Fakt oder Mythos: Alltagswissen rund um Ostereier

30. März 2023
empty

Bürgermeister lädt zum Bürgerempfang

30. März 2023
Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen im Barnim

Neueste Meldungen aus dem Landkreis Barnim. Lokalnachrichten, Politik, Veranstaltungen und Pressemitteilungen.

Über uns

  • Über uns
  • Printausgaben
  • Auslegestellen
  • Kontakt
  • Autoren
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie Richtlinien
  • AGB
  • Archiv

Social Media

Disclaimer

Namentlich gezeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl an Einsendungen nicht jeder Beitrag berücksichtigt werden kann. Es
besteht kein Recht auf Veröffentlichung. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Barnim Aktuell übernimmt keine Rechtsberatung. Vervielfältigung, auch Auszugsweise, nur mit Genehmigung der Redaktion gestattet.

© 2022 BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt) | Basdorfer Hauptstraße 55, 16348 Wandlitz | 033397-64516 | info@barnim-aktuell.de

No Result
Zeige alle Ergebnisse
  • Barnim Aktuell
  • Lokales
    • Nachrichten
    • Ahrensfelde
    • Barnim
    • Bernau
    • Biesenthal
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Politik
    • Politik
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Gastbeiträge und Interviews
    • Sitzungstermine
  • Kultur
    • Kultur
    • Berichte
    • Ratgeber
    • Buntes
    • Events
  • Stellenangebote

© 2022 BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt) | Basdorfer Hauptstraße 55, 16348 Wandlitz | 033397-64516 | info@barnim-aktuell.de

Um Ihnen den bestmöglichen Besuch auf unserer Webseite zu ermöglichen benutzen wir Cookies. In den Einstellungen können Sie mehr über die einzelnen Cookies in Erfahrung bringen und diese natürlich auch deaktivieren. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite über Datenschutz,oder unseren Cookie-Richtlinien.

empty
Mit freundlicher Unterstützung durch  GDPR Cookie Compliance
Cookie Richtlinien und Datenschutz

Um Ihnen den bestmöglichen Besuch auf unserer Webseite zu ermöglichen benutzen wir Cookies. Cookies sammeln informationen, um zum Beispiel zu lernen, welche Teil unserer Webseite Sie am liebsten mögen. Einen Überblick finden Sie in unseren Cookie-Richtlinien und weiterführende Informationen darüber hinaus in dem Segment zu unserem Datenschutz.

Essentielle Cookies

Manche Cookies sind unerlässlich. Ohne Sie wäre es uns nicht möglich die Seite ohne Sicherheitsrisiko zu betreiben. Diese Art der Cookies sammeln oder speichern keine persönlichen Informationen.

Drittanbietercookies

Diese Webseite nutzt Google Analytics um anonym Informationen wie zum Beispiel die Anzahl der Webseitenbesucher oder die beliebtesten Artikel zu sammeln.

Dieses Cookie hilft uns dabei, unsere Webseite und unser Angebot für Sie zu verbessen.