Da mich als Gemeindevertreter immer wieder anonyme Schreiben mit Hinweisen zu Fehlverhalten im Bereich der Wandlitzer Verwaltung erreichen bzw. sich Mitarbeiter*innen mit mir über Probleme mit Vorgesetzten besprechen, aber keine Namen genannt werden sollen, möchte ich mich außerplanmäßig einmal zur anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht äußern.
Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist die tragende Säule des Vertrauens des Mandanten in die Anwaltschaft. Jeder Mandant muss sich darauf verlassen können, dass das, was er dem Rechtsanwalt anvertrauen wird, von diesem nur im Rahmen der getätigten Absprachen weitergetragen wird. Dies ist, neben der Verpflichtung, keine widerstreitenden Interessen zu vertreten, eine der wichtigsten Grundpflichten des Rechtsanwalts. Die Berufsverschwiegenheit ist damit ein Markenzeichen der Rechtsanwaltschaft.
Mit ihr darf insofern nicht lasch umgegangen werden. Die Verschwiegenheit bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt während der Ausübung seines Berufs bekannt geworden ist und besteht auch nach Beendigung des Mandats fort. Nur der Mandant, denn zu seinem Schutz besteht die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, kann den Rechtsanwalt davon entbinden und bestimmt insofern auch den Rahmen der Entbindung.
Insofern ist Schweigen wirklich Gold und Reden kann dann nicht nur Silber sondern manchmal auch Gift sein. Gift für das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandanten. Wenn dieses Vertrauensverhältnis erschüttert ist, ist eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Interesse des Mandanten nur schwer möglich.
Zweck des sogenannten
Anwaltsgeheimnisses ist, dass der Mandant dem Rechtsanwalt auch alle notwendigen Informationen ohne Angst vor Nachteilen mitteilen kann. Denn nur wenn dem Anwalt alle Informationen zur Verfügung stehen, kann er den Mandanten umfassen und richtig beraten oder auch vertreten. Dokumente die der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Tätigkeit erhält sind von sehr extremen Ausnahmen abgesehen auch sicher in den Akten des Rechtsanwalts aufbewahrt und dürfen von anderen Personen nicht eingesehen werden.
Für mich als Rechtsanwalt gelten selbstverständlich die vorgenannten Grundsätze auch gegenüber Personen, die sich mir gegenüber als gewählten Wandlitzer Gemeindevertreter zu Problemen in der Gemeinde Wandlitz äußern wollen. Also Informationen die an mich, in welcher Form auch immer, herangetragen werden, verwende ich nur im Rahmen der getätigten Absprachen.

Inzwischen über 22 Jahre, 20 davon im Wandlitzer Ortsteil Basdorf, bin ich nun für meine Mandanten als Rechtsanwalt tätig. Häufig in den Bereichen des Familien- und Erbrechts aber auch nach Verkehrsunfällen, bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber sowie im Strafrecht.
Zur Vermeidung teurer Gerichtsverfahren bemühe ich mich dabei um eine außergerichtliche Streitbeilegung.
In den Ausgaben des Heidekraut Journal werde ich fortlaufend Ausführungen zu interessanten Rechtsgebieten, mit denen ich in meiner anwaltlichen Praxis häufig konfrontiert bin, machen.