Newsletter
Stellenangebot veröffentlichen
Veranstaltung einreichen
Donnerstag, 12. Februar 2026
Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen im Barnim
Anzeige
Anzeige
  • Nachrichten
    • Ahrensfelde
    • Bernau
    • Biesenthal
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Events
    • Veranstaltung einreichen
  • Jobs
    • Für Arbeitgeber
  • Sitzungskalender
  • Polizei
  • Verkehr
  • Kultur
    • Kulturmeldungen
    • Buntes
  • Politik
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Landesregierung
  • Mehr
    • Steuertipps
    • Immobilientipps
    • Sport im Barnim
    • Vereinsmeldungen
    • Verbraucherzentrale
  • BarnimBlox
    • Sudoku
    • BarnimQuiz
    • BarnimerWorte
    • BarnimPaare
No Result
Zeige alle Ergebnisse
  • Nachrichten
    • Ahrensfelde
    • Bernau
    • Biesenthal-Barnim
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Events
    • Veranstaltung einreichen
  • Jobs
    • Für Arbeitgeber
  • Sitzungen in Ihrem Ort
  • Polizei
  • Verkehr
  • Kultur
    • Kulturmeldungen
    • Buntes
  • Politik
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Landesregierung
  • Mehr
    • Steuertipps
    • Immobilientipps
    • Sport im Barnim
    • Vereinsmeldungen
    • Verbraucherzentrale
  • BarnimBlox
    • Sudoku
    • BarnimQuiz
    • BarnimerWorte
    • BarnimPaare
No Result
Zeige alle Ergebnisse
Newsletter
Aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen im Barnim
No Result
Zeige alle Ergebnisse

Barnim Aktuell » Ratgeber » Inflationsausgleichsprämie:

Inflationsausgleichsprämie:

Bis zu 3.000 Euro steuerfrei für Arbeitnehmer
  • 02. November 2022
  • Ratgeber
Steuern
In Steuerthemen kommt es auf Genauigkeit an. Foto: Towfiqu barbhuiya
Auf Facebook teilen
Auf Twitter teilen
Auf Whats App teilen

Die Inflationsrate im Monat September lag mit 10 Prozent auf Rekordniveau und hat somit die höchste Teuerungsrate seit 1951 erreicht. Die Preiserhöhungen ziehen sich durch alle Bereiche und treffen daher Unternehmer wie auch Privatpersonen empfindlich. Normale Lohnsteigerungen können dies kaum kompensieren, insbesondere da von jedem zusätzlichen Euro meist nur die Hälfte tatsächlich beim Arbeitnehmer ankommt. Anders sieht es aus, wenn Vergütungen ohne Abzüge vereinnahmt werden können, wie es beispielsweise bei der Corona-Prämie der Fall war. 

Hier hat die Bundesregierung angesetzt und eine weitere Prämie auf den Weg gebracht: die Inflationsausgleichsprämie. 

Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nunmehr erneut einen Geldbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen, doch diesmal sind es sogar bis zu 3.000 Euro. 

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie die Inflationsausgleichsprämie brutto für netto vereinnahmen können. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass keine Lohnnebenkosten anfallen, also insbesondere kein Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung zu zahlen ist. 

Begünstigt sind alle Bar- und Sachleistungen, die zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 gewährt werden. Analog zur Corona-Prämie können die maximal 3.000 Euro dabei in einem Betrag oder auch in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden. 

Daneben gibt es auch keine Begrenzung auf das erste Dienstverhältnis oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Damit kann die Inflationsausgleichsprämie auch an Arbeitnehmer in einem Zweitjob, an geringfügig beschäftigte Mini-Jobber oder an Teilzeitbeschäftigte steuerfrei gezahlt werden. Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wird die Inflationsausgleichsprämie auch nicht als Einkommen angerechnet.

Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist, dass die Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.

Wenn die Zusätzlichkeitskriterien verletzt werden, sind die Zahlungen der Lohnsteuer zu unterwerfen und anfallende Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Das kann Arbeitgeber finanziell stark belasten, da Verstöße meist erst nach Monaten bemerkt werden und Arbeitgeber dann den Arbeitnehmeranteil nicht mehr vom Arbeitnehmer nachfordern können, sondern die kompletten Sozialversicherungsbeiträge allein zu tragen haben.

Falle 1: Ein Arbeitgeber zahlt für drei Monate 1.000 Euro des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts brutto für netto als steuer- und sozialversicherungsfreie „Inflationsausgleichsprämie“.
Der Arbeitgeber verstößt gegen das Zusätzlichkeitserfordernis. Es handelt sich um lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.

Falle 2: Eine Arbeitgeberin hat bereits eine Lohnerhöhung ab Oktober 2022 zugesagt. Statt der vereinbarten Erhöhung zahlt die Arbeitgeberin zunächst in mehreren Teilbeträgen die „Inflationsausgleichsprämie“.
Die Arbeitgeberin verstößt gegen das Zusätzlichkeitserfordernis, die Inflationsausgleichsprämie kann nicht anstelle der Lohnerhöhung, sondern nur zusätzlich zu dieser gewährt werden.

Falle 3: Ein Arbeitgeber zahlt ab November 2022 für 26 Monate zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt 100 Euro als steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie. Nach den 26 Monaten wird das Bruttoarbeitsentgelt um monatlich 100 Euro erhöht. 

Der Arbeitgeber verstößt gegen das Zusätzlichkeitserfordernis, weil der Arbeitslohn nach Wegfall der (zusätzlichen) Leistung erhöht wird.


Steuerberater Björn Darge

Mein Team und ich beraten Unternehmer, Freiberufler und Selbständige aller Branchen und Unternehmensgrößen und unterstützen sie bei ihrer wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensführung. 

Dabei begleiten wir unsere Mandanten von der Firmengründung über die Expansion bis zu dem Verkauf oder einer Nachfolgeregelung. Ob Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder Steuerprognosen: Auf unsere hohe Beratungsqualität können Sie sich verlassen. 

Zudem bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen betriebswirtschaftlichen Erstberatung.

Von: Steuerberater Björn Darge
Tags: Steuerberater Björn DargeSteuern

Ähnliche Beiträge

empty

Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

5. Februar 2026

„Die Rente ist sicher“ war lange ein Satz, der beruhigt hat. Heute wissen die meisten Unternehmer und Arbeitnehmer jedoch, dass

empty

Steueränderungen 2026 – Was auf Unternehmen und Arbeitnehmer zukommt

13. Januar 2026

Zum Jahresbeginn 2026 treten zahlreiche steuerliche Anpassungen in Kraft, die spürbare Entlastungen und mehr Planungssicherheit für Arbeitnehmer, Unternehmen, Vermieter und

empty

Wenn das Finanzamt mit anpackt

2. Dezember 2025

Wer Familie, Beruf und Haushalt unter einen Hut bringen muss, weiß: Ohne Unterstützung geht es oft nicht. Doch die Nachmittagsbetreuung

empty

Steuerberater oder Steuerprogramm – was lohnt sich für wen?

2. November 2025

Steuerprogramme sind heute leistungsfähig, komfortabel und günstig. Gleichzeitig bleibt der Steuerberater in vielen Situationen die sicherere Wahl. Worum geht es

Foto: Tierra Mallorca, unsplash

Steuerliche Fallstricke bei Kurzzeitvermietung und normaler Vermietung

5. Oktober 2025

Eine vermietbare Immobilie hat viele Vorteile. Sie kann als Kapitalanlage dienen, später für den eigenen Ruhestand genutzt werden und bringt

empty

Nachhaltiges Wirtschaften lohnt: Steuervorteile für Unternehmen

31. August 2025

Nachhaltigkeit ist in aller Munde und längst mehr als ein Trend. Für Unternehmen entscheidet sie zunehmend über den betriebswirtschaftlichen Erfolg.

alt=""

Was ändert sich steuerlich? Überblick zu den Plänen der Großen Koalition

18. Juli 2025

Union und SPD haben ihren Koalitionsvertrag mit „Verantwortung für Deutschland“ überschrieben. Nach einer turbulenten Zeit wurde am 6. Mai 2025

empty

E-Commerce & Steuern: Was Online-Händler wissen müssen

3. Juli 2025

Der Onlinehandel boomt und mit ihm die Zahl der Händler, die über Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy Produkte verkaufen.

empty

Steuerliche Vorteile bei Elektrofahrzeugen: Förderungen und Vergünstigungen für Kauf und Nutzung

1. Juni 2025

Elektromobilität trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern kann sich auch finanziell lohnen – für Unternehmen und Privatpersonen. Staatliche Anreize

alt=""

Homeoffice-Pauschale:Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten

1. Mai 2025

Die Arbeit im Homeoffice ist für Viele längst Normalität geworden. Einst ausgelöst durch die Corona-Pandemie haben flexible Arbeitsmodelle seither immer

Nächste Veranstaltungen

alt=""

Weiberfastnacht 12.2 Milagro Bernau

📅12. Februar 2026
empty

Runder Tisch „Ankommen in Eberswalde“

📅12. Februar 2026
alt=""
Anzeige

Neue Meldungen

alt=""

Räumungsverkauf: Frick für Wand und Boden schließt zum 31.03.2026 in Eberswalde

12. Februar 2026
alt=""

Neue Runde „Bernau liest“ beginnt

12. Februar 2026

Jobs im Barnim

Logo: Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Stellenangebote Version

Fahrer Shuttleservice (m/w/d) ID 34671

12. Februar 2026
Logo: Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Stellenangebote Version

Ausbildung Altenpflegehelfer (m/w/d) ID 34564

9. Februar 2026
Nächster Beitrag

Die Buchhändlerin von Paris

alt=""

Wir bedanken uns bei allen unseren Leserinnen und Lesern sowie Unterstützenden. Ohne euch wäre diese Seite nicht möglich.

Service
  • Job einreichen
  • Event einreichen
  • Quizfakt einreichen
  • (coming soon)
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie Richtlinien
  • AGB
Kontakt
  • presse@barnim-aktuell.de
  • 033397 - 64 51 6
  • Über uns
  • Archiv

Barnim Aktuell ist ein Service der BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt), Basdorfer Hauptstraße 55, 16348 Wandlitz

© 2025 BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt) 

Um Ihnen den bestmöglichen Besuch auf unserer Webseite zu ermöglichen benutzen wir Cookies. In den können Sie mehr über die einzelnen Cookies in Erfahrung bringen und diese natürlich auch deaktivieren. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite über Datenschutz,oder unseren Cookie-Richtlinien.

No Result
Zeige alle Ergebnisse
  • Nachrichten
    • Ahrensfelde
    • Bernau
    • Biesenthal
    • Britz-Chorin-Oderberg
    • Eberswalde
    • Joachimsthal
    • Panketal
    • Schorfheide
    • Wandlitz
    • Werneuchen
  • Events
    • Veranstaltungen
    • Veranstaltung einreichen
  • Jobs
    • Jobs
    • Für Arbeitgeber
  • Sitzungen in Ihrem Ort
  • Polizei
  • Verkehr
  • Kultur
    • Kulturnachrichten
    • Unser Barnim
  • Politik
    • Politiknachrichten
    • Pressemitteilungen aus der Politik
    • Landesregierung
  • Mehr
    • Steuertipps
    • Immobilientipps
    • Sport im Barnim
    • Vereine
    • Verbraucherzentrale
  • Spiele
    • Sudoku
    • BarnimQuiz
    • BarnimerWorte
    • BarnimPaare
    • BarnimBlox
  • Newsletter

© 2022 BAR.Verlag Medien UG (haftungsbeschränkt) | Basdorfer Hauptstraße 55, 16348 Wandlitz | 033397-64516 | info@barnim-aktuell.de

alt=""
Mit freundlicher Unterstützung durch  GDPR Cookie Compliance
Cookie Richtlinien und Datenschutz

Um Ihnen den bestmöglichen Besuch auf unserer Webseite zu ermöglichen benutzen wir Cookies. Cookies sammeln informationen, um zum Beispiel zu lernen, welche Teil unserer Webseite Sie am liebsten mögen. Einen Überblick finden Sie in unseren Cookie-Richtlinien und weiterführende Informationen darüber hinaus in dem Segment zu unserem Datenschutz.

Essentielle Cookies

Manche Cookies sind unerlässlich. Ohne Sie wäre es uns nicht möglich die Seite ohne Sicherheitsrisiko zu betreiben. Diese Art der Cookies sammeln oder speichern keine persönlichen Informationen.

Drittanbietercookies

Diese Webseite nutzt Google Analytics um anonym Informationen wie zum Beispiel die Anzahl der Webseitenbesucher oder die beliebtesten Artikel zu sammeln.

Dieses Cookie hilft uns dabei, unsere Webseite und unser Angebot für Sie zu verbessen.