Wenn Sie diesen Artikel zu Ende gelesen haben, hat es in Deutschland statistisch gesehen schon mehrere Verkehrsunfälle gegeben. Meistens geht es glücklicherweise nur um Blechschäden, die trotzdem ärgerlich für die Beteiligten sind. Denn egal ob selbstverschuldet oder unverschuldet, beim Verkehrsunfall handelt es sich um eine schwierige Angelegenheit. Aber mit dem richtigen Verhalten kann Ihnen eine Menge Ärger erspart bleiben.
Zuerst sollte die Unfallstelle gesichert bzw. bei geringen Schäden geräumt, bei Personenschäden medizinische Hilfe gerufen werden. Wichtig ist allerdings, sofern die Möglichkeit vor einer Räumung besteht, dass alle für die Schadensabwicklung notwendigen Beweise und Informationen an der Unfallstelle gesichert werden. So sollten Fotos von der Unfallstelle, idealerweise von verschiedenen Standorten aus, gefertigt werden. Gibt es von den beteiligten Fahrzeugen Bremsspuren oder herumliegende Fahrzeugteile? Notieren oder fotografieren Sie die Kennzeichen der anderen am Unfall beteiligten Fahrzeuge. Lassen Sie sich die Daten vom Unfallgegner und von Zeugen des Unfalls geben. Bei leichten Zweifeln bitten Sie den Unfallgegner sich auszuweisen. Wenn eine Person verletzt wurde oder bei höheren Schäden und beim Verdacht auf Missbrauch von Alkohol oder Drogen sollte unbedingt die Polizei verständigt werden.
Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen die Kosten für einen Sachverständigen, diesen allerdings nicht bei einem Bagatellschaden einschalten, einen Rechtsanwalt, Mietwagenkosten und die Kosten der Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges. Wahlweise ist im Einzelfall bei einer fiktiven Abrechnung die Erstattung der Nettoreparaturkosten möglich. Bei einem Unfall mit Personenschäden geht es um Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, den Erwerbsschaden des Unfallopfers und weitere Schadenspositionen.
Mein Rat: Nehmen Sie nach einem Verkehrsunfall rechtzeitig Kontakt zum Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auf. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten des Rechtsanwaltes. Die gegnerische Versicherung ist Ihnen in aller Regel bzgl. der richtigen Abwicklung des Unfalls überlegen. Denn Begriffe wie Haushaltsführungsschaden, Unfallkostenpauschale, Quotenvorrecht, merkantiler Minderwert, UPE-Aufschläge oder unechter Totalschaden sind dem juristischen Laien meist unbekannt. In meiner anwaltlichen Praxis musste ich leider gelegentlich feststellen, dass Versicherungen das Nichtwissen der durch einen Verkehrsunfall Geschädigten auch ausnutzen.
Inzwischen über 22 Jahre, 20 davon im Wandlitzer Ortsteil Basdorf, bin ich nun für meine Mandanten als Rechtsanwalt tätig. Häufig in den Bereichen des Familien- und Erbrechts aber auch nach Verkehrsunfällen, bei Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber sowie im Strafrecht.
Zur Vermeidung teurer Gerichtsverfahren bemühe ich mich dabei um eine außergerichtliche Streitbeilegung.
In den Ausgaben des Heidekraut Journal werde ich fortlaufend Ausführungen zu interessanten Rechtsgebieten, mit denen ich in meiner anwaltlichen Praxis häufig konfrontiert bin, machen.